Änderungen im EnergieStG beachten

Neue Regelungen und Durchführungsverordnungen im Energie- und Stromsteuergesetz

Ab Januar 2018 gelten unter anderem veränderte Regelungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes sowie der Durchführungsverordnungen zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz. Die energie- und stromsteuerlichen Regelungen betreffen insbesondere die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen, daher ist eine ausreichende Kenntnis des Energie- und Stromsteuergesetzes, der jeweiligen Durchführungsverordnungen sowie der Verwal-tungspraxis sowohl für Planer als auch Betreiber zwingend notwendig.

Zusätzliche Meldepflichten und administrative Neuregelungen

Die geänderten Durchführungsverordnungen enthalten einerseits Vereinfachungen beim Ver-sorgerstatus hinsichtlich der Stromsteuer. Andererseits wurden die Bestimmungen in Bezug auf die Ausweisung stromsteuerlicher Begünstigungen auf den Rechnungen an gewerbliche Letztverbraucher verschärft. Die Energiesteuer-Durchführungsverordnung sieht in einigen Fällen Selbsterklärungen auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken bei Entlastungsanträgen nach §§ 53 und 53a Energiesteuergesetz (EnergieStG) vor. „Lieferer“ nach dem EnergieStG werden außerdem verpflichtet, Aufzeichnungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck vorzunehmen. Für BHKW-Betreiber dürfte die Neuordnung des Paragraphen 53a des Ener-giesteuergesetzes besonders ins Gewicht fallen. Hierzu gehört insbesondere die Pflicht zur Anrechnung von Investitionsbeihilfen auf die vollständige Energiesteuer-Rückerstattung bei KWK-Anlagen. Dies gilt für alle Investitionsbeihilfen, die seit dem 1.04.2012 gewährt wurden.

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