Streit um Drittmengenabgrenzung schafft Handlungsbedarf

Unternehmen sollten Stromlieferverträge prüfen und Ansprüche wahren

In vielen Fällen sind die Begrenzungen der KWKG-Umlage nach § 26 Abs. 2 KWKG a. F. und der weiteren netzseitigen Umlagen (§ 19 StromNEV-, Offshore-Haftungs- und Abschaltbare Lasten-Umlagen) für das Jahr 2016 umstritten. Hierbei geht es zumeist um die Forderung der Netzbetreiber nach einer Drittmengenabgrenzung über geeichte Zähler.

Sofern Ihr Unternehmen von dieser Streitigkeit betroffen ist und im Stromliefervertrag die Stromlieferung inklusive Netznutzung geregelt ist, besteht dringender Handlungsbedarf: Der Anspruch auf KWKG-Umlagebegrenzung muss sowohl im Verhältnis zwischen Stromhändler / Netzbetreiber als auch im Verhältnis Letztverbraucher / Stromhändler klar deklariert werden. Berechtigte Begrenzungsansprüche könnten durch vorbehaltslose Zahlungen verloren ge-hen. Haben Sie dazu Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite!

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