Erfassung aller Energieerzeugungs-Anlagen

Neues Gesetz schafft die Grundlage für Marktstammdatenregister

Der Gesetzgeber unternimmt aktuell große Anstrengungen, seine Kenntnisse über die Anlagen im Lande zu verbessern. Das Bundeskabinett hat am 08.März 2017 auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums die sogenannte Marktstammdatenregisterverordnung verabschiedet. Durch diese Verordnung wird die rechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb eines Marktstammdatenre-gisters energiewirtschaftlicher Daten geschaffen. In diesem energiewirtschaftlichen Anlagen-kataster sollen ab Sommer 2017 alle Energieerzeugungs-Anlagen sowie gewisse Ver-brauchsanlagen registriert werden.
Das Marktstammdatenregister schafft ein für jedermann nutzbares Instrument, das wesentliche Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst und damit dem Energiemarkt als Ganzes dient. Das Register beinhaltet Neuanlagen und Bestandsanlagen, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie, von Strom und Gas. Außerdem werden bestimmte Verbrauchsanlagen sowie die Betreiber sämtlicher Anlagen registriert. Das Marktstammda-tenregister diene einer verbesserten Datenlage und der Transparenz in der Energiewirtschaft. Dies komme auch dem Monitoring zugute. „Daneben soll es zur Entbürokratisierung beitragen, weil bisher parallel bestehende Meldepflichten ersetzt oder vereinfacht werden“, erklärt der Staatssekretär im BMWi, Rainer Baake, in einer Pressemitteilung. Die BNetzA wird das Marktstammdatenregister als online-basierte Datenbank betreiben, das am 1. Juli 2017 seinen Betrieb aufnehmen soll.

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