Bund beschließt KWK-Novelle

Das Fördervolumen steigt auf 1,5 Mrd. € pro Jahr / Gasbefeuerte Anlagen zur KWK im Bestand werden weiter unterstützt, um die Stilllegung zu verhindern

Das Bundeskabinett hat am 23. September 2015 eine Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen. Dieses Gesetz erhöht das Fördervolumen um 1,5 Mrd. € pro Jahr für eine verbesserte Förderung von neuen KWK-Anlagen. Die Bundesregierung möchte zur Erreichung der Klimaziele gezielt die Umstellung auf eine besonders kohlendioxidarme Erzeugung durch Gas unterstützen. Neubauprojekte, die eine kohlebefeuerte KWK-Anlage ersetzen, erhalten sogar einen zusätzlichen Bonus. Im Gegenzug werden KWK-Anlagen, die Strom und Wärme auf Basis von Stein- oder Braunkohle erzeugen, künftig nicht mehr gefördert. Dabei wird aber für im Bau befindliche Kohle-KWK-Vorhaben Vertrauensschutz gewährt.

Weiterhin kommt auch bestehenden, gasbefeuerten Anlagen in der öffentlichen Versorgung Unterstützung zugute, um die Stilllegung dieser besonders effizienten Erzeugungsanlagen zu verhindern. Die Maßnahme ist auf vier Jahre befristet und soll für diese Anlagen den Übergang absichern, bis die für den Strommarkt vorgesehenen Reformen greifen. Das Ziel: Eine Emissionseinsparung durch KWK im Stromsektor. Um eine Emissionsminderung um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahre 1990 zu erreichen, sollen 22 Mio. t CO2 unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europäischen Zertifikatehandels zusätzlich eingespart werden. Hiervon sollen KWK-Anlagen eine Emissionsminderung von 4 Mio. t CO2 bis zum Jahr 2020 erbringen. Zudem ist es ein wichtiges Ziel der KWK-Novelle die Kostenlast fair zu verteilen.

Um die Kostenbelastung für Haushalte zu dämpfen, werden bislang privilegierte Stromkunden (vor allem Endverbraucher mit Verbrauch von mehr als 1 GWh) künftig stärker belastet. Für den Mittelstand und die stromkostenintensive Industrie bleiben aber auch zukünftig die zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit wichtigen Ausnahmemöglichkeiten bestehen. Den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes steht auf der Seite des Wirtschaftsministeriums.

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