Vermeidung des Vermeidbaren

Der Anteil öffentlicher Abgaben und Steuern vereinnahmt einen wesentlichen Teil der mit dem Energiebezug verbundenen Kosten. Der Gesetzgeber sieht für bestimmte Branchen steuerliche Sonderregelungen vor, die zu energiesteuerlichen Minderungen oder sogar zu Rückerstattungen führen können. Das Auffinden und Anwenden der in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen enthaltenen Regelungen ist für viele unserer Kunden kaum möglich.
Um hier nicht investitionsfrei erzielbare Ersparnispotenziale ungenutzt zu lassen, ermitteln wir kundenspezifisch die einschlägigen Regelungen, übernehmen die erforderliche Antragstellung und kontrollieren die erzielten Minderungs- oder Erstattungsbeträge.

Partnerschaftliches Engagement

Nach unserer Erfahrung stellen die meisten Unternehmen erhebliche Anstrengungen an, um Energie zum richtigen Zeitpunkt und zum günstigsten Preis einzukaufen. Hierbei wird jedoch oft übersehen, dass Steuern und Abgaben (zumindest bei Strom) anbieterunabhängig rund zwei Drittel der Gesamt-Energiekosten ausmachen. Gleichwohl wird dieser Kostenteil noch allzu oft als unbeeinflussbar angesehen.

Eine sorgfältige Analyse des wirtschaftlich-organisatorischen IST-Zustandes bildet den Ausgangspunkt jeder erfolgreichen Beratungsleistung. Die Grundlage dafür ist Erfahrung, Know-how, sorgfältiges Arbeiten und gegenseitiges Vertrauen.
Wir wissen, was wir für unsere Kunden erreichen können – Sie können es im Vorhinein nur glauben. Deshalb lassen wir uns gerne an dem messen, was wir für Sie an tatsächlicher Ersparnis erzielen. Wir erbringen unsere Beratungsleistung daher auf Basis einer rein erfolgsabhängigen Honorierung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Rufen Sie uns einfach an!

Schon gewusst?